AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Seereisen Berlin

 

Grundlage des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und uns als Vermittler sind die allgemeinen Reisebedingungen des Veranstalters, bei dem die Reise gebucht wurde. Die Agentur Seereisen Berlin tritt gegenüber dem Reisenden als Vermittler auf.

Die vollständigen Reisebedingungen des jeweiligen Veranstalters, die der Kunde mit seiner Buchung anerkennt, liegen zur Einsicht bei uns aus, können angefordert werden oder sind auf unserer Homepage oder Hompage des Veranstalters hinterlegt. Die AGB des Veranstalters befinden sich außerdem im jeweiligen Katalog desselben. Einige Veranstalter (z. B. Hurtigruten) übersendet zusammen mit der Reisebestätigung gesondert seine AGB dem Kunden. Seereisen Berlin behält sich vor laut BGB §651j einen Vertrag wegen höherer Gewalt zu kündigen. Der Reisende ist selbst verantwortlich durch eine geeignete Versicherung die Risiken abzusichern und trägt im Falle unvorhersehbarer Ereignisse wie Streik, Unwetter, Krieg, Seuchen, Unfall bei Transferleistungen, Verspätungen bei Transfers zur Reise usw. die entstehenden Kosten und Mehrkosten und gegebenenfalls auch die, die  durch einen Versicherer nicht abgedeckt werden.

 

ANMELDUNG, REISEBESTÄTIGUNG

Mit seiner Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter dem Kunden direkt oder uns als Vermittler die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt.

Bei Reisebestätigung ist eine Anzahlung, je nach Reederei oder Veranstalter, von 10 % bis 25 % zu leisten. Für Reisen mit dem Hausboot gelten gesonderte Vertragsbestimmungen.

Die Schlussrechnung erhält der Kunde ca. 4 Wochen vor Reisebeginn mit den Reiseunterlagen. Die Zahlung ist innerhalb von 8 Tagen fällig.

Mit den Reiseunterlagen erhält der Kunde wesentliche Informationen für seine Reise. Es muss immer ein gültiger Reisepass mit genügend langer Gültigkeit (mindestens 6 Monate) mitgeführt werden. Für die Beschaffung von Visa und Reisepapieren sowie für die Einhaltung der Impfbestimmungen ist der Passagier selbst verantwortlich. Konsulate und Botschaften erteilen Auskunft über Visa- und Passbestimmungen für das gebuchte Fahrtgebiet. Die örtlichen Gesundheitsämter informieren über gültige oder neue Impfbestimmungen.

Der Passagier wird die vom Kapitän und den Offizieren gegebenen Hinweise sowie die Schiffsordnung beachten. Der Passagier ist verpflichtet, an den an Bord stattfindenden Rettungsübungen teilzunehmen.

 

MEDIZINISCHE VERSORGUNG / VERSICHERUNGEN

An Bord des Schiffes befindet sich kein Arzt. Der Passagier muss daher über einen für eine Reise an Bord eines Frachtschiffes ausreichend guten und stabilen Gesundheitszustand verfügen.

Der Passagier ist verpflichtet, eine Krankenversicherung für die Reise auf einem Frachtschiff zur medizinischen Betreuung im Ausland einschließlich einer Rückführung in sein Heimatland aufgrund von Krankheit oder Verletzung und im Todesfall sowie eine Deviationsversicherung abzuschließen, durch die Kosten gedeckt werden, die dem Beförderer dadurch entstehen, dass das Schiff aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung oder der Tod des Passagiers einen besonderen Hafen anlaufen oder der Passagier von Bord gebracht werden muss (Deviation) und die der Passagier dem Beförderer zu erstatten hat.

 

REISEPREIS

Alle Preise gelten pro Person entsprechend der Drucklegung. Wir weisen darauf hin, dass der Beförderer (die Reederei) /Veranstalter berechtigt ist, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen (wie Hafengebühren) in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person auf den Beförderungspreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Ein- und Ausschiffungstag zählen bei der Berechnung je als voller Tag – unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit die Ein- oder Ausschiffung stattfindet.

Der Fahrpreis beinhaltet die Bereitstellung von Essen an Bord (Frühstück, Mittagessen, Nachmittagskaffee, Abendessen). Falls der Passagier die gebuchten Leistungen nicht oder nur teilweise in Anspruch nimmt, hat er keinen Anspruch auf Erstattung. Alkoholische Getränke, Tabakwaren, persönliche Dienstleistungen und die Benutzung der Telekommunikationseinrichtung des Schiffes sind gesondert zu vergüten.

Sollte der Passgier Serviceleistungen der Hafenagenten nutzen, so sind alle entstehenden Kosten vom Passagier direkt vor Ort zu begleichen.

Sonderhafengebühren, Gebühren im Krankheits- und Quarantänefall, Gebühren für ärztliche Betreuung sowie andere von hoheitlich handelnden Stellen, insbesondere Hafenbehörden, dem Passagier auferlegte Gebühren sind vom Passagier zu tragen.

Sofern die tatsächliche Dauer der Reise von der vertraglichen Dauer der Reise um mehr als 20 %, mindestens jedoch um drei Tage abweicht, erhöht oder vermindert sich der Reisepreis entsprechend. Angefangene Tage gelten dabei als volle Reisetage (gilt nur für Frachtschiffreisen)

 

UMBUCHUNG

Bei Umbuchung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von bis zu € 70.- pro Person.

 

STORNIERUNG

Der Kunde ist jederzeit zum Rücktritt von der gebuchten Reise berechtigt. Der Passagier hat in diesem Falle die Möglichkeit, eine geeignete, für Reederei/Beförderer akzeptable, Ersatzperson zu stellen. Die Stornierung soll über die Agentur Seereisen Berlin erfolgen. Es wird Schriftform empfohlen. Maßgeblich für die Berechnung ist der Posteingangsstempel der Agentur Seereisen Berlin (Montag bis Freitag bis 14.00 Uhr) und der zu diesem Zeitpunkt geplante Abfahrtstermin.  Tritt der Passagier vom Vermittlungsvertrag zurück oder tritt der Passagier die Reise nicht an, so kann der Vermittler - neben dem Beförderer - Ersatz für seine getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch des Vermittlers ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen pauschaliert und beträgt € 75.- pro Person. Der Passagier hat das Recht nachzuweisen, dass der geltend gemachte Aufwand nicht angefallen - oder erheblich niedriger angefallen ist. Die Höhe des Ersatzanspruches des Beförderers entnehmen Sie bitte dessen Beförderungsbedingungen, welche wir Ihnen auf Wunsch gerne zustellen. Wir empfehlen immer den Abschluss einer Stornoversicherung und Reiserücktritts-Versicherung.

Wir empfehlen den Abschluss einer Rundum-Versicherung und verweisen auf § 651j BGB und zusätzlich darauf hin, dass bei An-Abreisen in Eigenregie  oder durch die Agentur, Transfers zur Reise usw. der Reisende selbst für seine Absicherung gegen jeden Fall eines Ausfalls der Reise verantwortlich ist.

Bei Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Quarantäne, erheblichen Verzögerungen bei der Abfertigung des Schiffes oder entsprechenden Umständen außerhalb des Einflussbereiches des Beförderers ist der Beförderer berechtigt, die Reise ausfallen zu lassen. In einem solchen Fall hat der Passagier lediglich das Recht, gegen Rückerstattung des von ihm bezahlten Fahrpreises vom Vertrag zurückzutreten oder – sofern freier Platz vorhanden ist – innerhalb eines halben Jahres nach dem vorgesehenen Auslauftermin die Reise mit einem späteren Schiff anzutreten.

Eventuelle Erstattungen des Beförderers erfolgen vorbehaltlich der in dem betreffenden Land geltenden Devisenbestimmungen in derjenigen Währung, in der der Fahrpreis ursprünglich bezahlt wurde.

Unsere Agentur tritt nur als Vermittler auf und eventuelle  Ansprüche sind immer an den Veranstalter zu richten und wir sind in keinem Fall verantwortlich zu machen.

 

AUSSCHLUSS DES PASSAGIERS VON DER REISE

Dem Beförderer steht das Recht zu, einem Passagier von der Beförderung an Bord des Schiffes aus wichtigem Grund auszuschließen oder ihn im nächsten Hafen auszuschiffen. Dies gilt insbesondere wenn der Passagier

-       die Passage auf der Basis einer schuldhaften Falschaussage über seinen Gesundheitszustand gebucht hat,

-       den Abschluss einer der o. g. Versicherungen unterlassen hat oder nicht über die nötigen Ausweispapiere verfügt,

-       aus gesundheitlichen Gründen, körperlichen Gebrechen oder aus anderen Gründen außerstande ist, an Bord des Schiffes zu reisen,

-       ein Risiko für die Passagiere oder die Mannschaft oder das Schiff darstellt.

In den vorstehend aufgeführten Fällen ist der Beförderer zur Erstattung des Fahrpreises nicht verpflichtet. Der Beförderer vergütet dem Passagier jedoch solche Beträge, die er erspart oder aus einer anderweitigen Nutzung der Passage erzielt.

Der Passagier erstattet dem Beförderer alle diesem aufgrund einer schuldhaften Falschaussage oder Informationsvorenthaltung bezüglich der körperlichen Verfassung des Passagiers oder aufgrund einer Festnahme des Passagiers durch die Einwanderungs-, Gesundheits- oder Hafenbehörde oder aber aufgrund anderer schuldhafter Handlungen des Passagiers entstandenen Kosten einschließlich der Kosten einer durch den Passagier verursachten Deviation.

 

LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Der Beförderer kann jederzeit ohne Vorankündigung das gebuchte Schiff gegen ein gleichwertiges Schiff auswechseln.

Ein Anspruch des Passagiers darauf, dass das Schiff sämtliche in der Ausschreibung angegebenen Zwischenhäfen anläuft, besteht nicht.

Die angegebenen Auslaufzeiten sowie die Ankunftszeiten im Bestimmungshafen oder einem anderen Hafen auf der Route sind lediglich Richtzeiten, deren Nichteinhaltung keine Ansprüche des Passagiers

auslösen.

BONUS + RABATTE unserer Agentur richten sich nach Höhe des Reisepreises und halbieren sich bei

bei Unterschreitung der Höhe der Provision von 7% an uns um 50% des Angebotes an den Kunden.

Bordguthaben / Seniorenbonus richten sich nach Höhe des Reisepreises und werden auf Anfrage und Buchungsvorgang gewährt. Boni werden nach vollständiger Begleichung des Reisepreises mit der Übergabe/Zusendung der Reiseunterlagen auf das Kundenkonto überwiesen. Der Kunde hat für eine rechtzeitige Angabe einer Bankverbindung zu sorgen, da sonst eine Anweisung nicht erfolgen kann.

 

HAFTUNG

Die Agentur Seereisen Berlin tritt gegenüber den Reedereien/Veranstaltern und Reisenden als Vermittler auf und haftet nicht für Schäden aus Handlungen und Unterlassungen der Beförderungsunternehmen und sonstigen Leistungsträgern und Ereignissen nach §651j BGB Wir weisen darauf hin, dass der Beförderer Änderungen oder Abweichungen einzelner Beförderungsleistungen von den vereinbarten Inhalten des Beförderungsvertrages vornehmen kann, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Beförderung nicht beeinträchtigen. Als Änderung oder Abweichung kommen z. B. Routenänderungen sowie das Auslassen oder zusätzliche Anlaufen bestimmter Häfen in Betracht oder Unfall, Verspätungen und Ereignisse §651j bei Transferleistungen zur Reise. Entstandene Mehrkosten gehen zu Lasten der Reisenden falls Sie nicht ausreichend versichert sind oder die Versicherung diese nicht absichert..

Es gelten außerdem die Bedingungen der einzelnen Beförderer/Veranstalter die wir für die gewünschten Reisen auf Anfrage zusenden. Unsere Agentur ist als Vermittler nicht haftbar

GEPÄCK

der Beförderer befördert Kabinengepäck bis zu einem Gewicht von max. 25 kg pro Passagier kostenlos.

Waffen und andere gefährliche Gegenstände, Narkotika, Rauschmittel sowie Gegenstände deren Einfuhr in irgend einem Anlaufhafen bzw. das Bestimmungsland verboten sind, dürfen nicht an Bord genommen werden.

 

BEACHTUNG VON EINREISEBESTIMMUNGEN

Der Passagier ist für die Beschaffung gültiger Dokumente verantwortlich (wie gültiger Reisepass, Visa, Impfungen), die nach den in den einzelnen Häfen geltenden Bestimmungen erforderlich sind.

Der Beförderer ist vor Einschiffung des Passagiers zur Prüfung der erforderlichen Dokumente berechtigt, aber nicht verpflichtet. Sich aus unvorschriftsmäßigen Dokumenten ergebende Folgen gehen zu Lasten und Kosten des Passagiers. Falls nicht sicher gestellt ist, dass der Passagier die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt, kann der Beförderer den Passagier zurückweisen. In diesem Fall bleibt der Passagier verpflichtet, den Passagepreis zu zahlen.

Eine Überprüfung der Dokumente durch das Schiffspersonal führt nicht zur Haftung des Beförderers für eventuelle Einreiseverbote durch die Behörden.

 

ANWENDBARES RECHT; ZUSTÄNDIGES GERICHT

Die Beziehungen zwischen dem Passagier und dem Beförderer und alle daraus herrührenden Rechte und Pflichten unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Berlin.

 

Wenn aus irgendeinem Grund eine der genanten Bestimmungen dieses Vertrages unanwendbar oder unwirksam sein sollte, so bleiben alle übrigen Bestimmungen wirksam.

 

Stand 10/2010